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Kanzleiphilosophie | |
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Wir leben in einer Welt die immer mehr von Dynamik bestimmt wird.
Die immer größer werdende Komplexität steigert die
Anforderungen an uns alle. Sei es im Steuerrecht, das sich durch die ständig ändernde Steuergesetzgebung und die Fülle der Rechtsprechung für den Mandanten nur noch als undurchdringbares Dickicht darstellt, oder die Anforderungen von Banken im Hinblick auf die Anforderungen an das Kreditwesengesetzes, überall wird der Mittelständler überproportional gefordert und ist ohne die kompetente Hilfe des Steuerberaters in einer aussichtslosen Position. Steuerrecht, Betriebswirtschaft und Zivilrecht verzahnen sich immer mehr.
Seit der Praxisübernahme durch den Seniorpartner Heinrich
Bugner im Jahre 1976 sind wir bestrebt, uns den ständig steigenden
Anforderungen zu stellen. Der zufriedene Mandant ist das oberste Ziel das wir erreichen wollen. An diesem Ziel arbeitet auch unser Mitarbeiterteam zielorientiert
und mit hoher Zuverlässigkeit. Der immer größer werdenden Herausforderung des Steuerrechtes begegnen wir mit umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen. Unser Team von einem Wirtschaftsprüfer,
Steuerberatern/innen, Steuer- |
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